Beschreibung
Menschenrechte und Religionen: Eine Unterrichtseinheit für die 8. Klasse
Die Thematik der Menschenrechte ist ein Thema, welchem im ERG-Unterricht ein zentraler Platz eingeräumt werden sollte. Die vorliegende Unterrichtseinheit bezieht sich vordergründig natürlich auf den Bereich Ethik, da es mit Werten, Normen und deren Legitimation zu tun hat. Gleichzeitig wird der gemeinschaftlichen Dimension Rechnung getragen, indem thematisiert wird, wie gerade diese Werte gelingendes Zusammenleben ermöglichen und erhalten sollen. Durch die Diskussion konkreter Fallbeispiele, in denen verschiedene Werte aufeinanderprallen, von verschiedenen Standpunkten aus Ansprüche gestellt werden und in denen die Schülerinnen und Schüler verschiedene (zum Teil auch ihnen fremde oder widerstrebende) Positionen einnehmen müssen, wird der Bezug zur Gemeinschaft hergestellt. Durch diese Diskussionen, das Aushandeln von Werten und die szenische Darstellung von Verletzungen (oder vorbildlichem Einhalten) von Menschenrechten stellen die Schülerinnen und Schüler den Bezug der Thematik zu konkreten gesellschaftlichen Situationen her. Auch wird auf diese Weise ihr eigener Handlungsspielraum im Sinne ihres Beitrages zur Durchsetzung der Menschenrechte ausgelotet.
Der Bereich Religionen wird schwerpunktmässig in den Lektionen 3 bis 4 in die Thematik eingeführt, wobei Anknüpfungspunkte, aber auch potentielle Konfliktpunkte zwischen Menschenrechten und (ausgewählten) Religionen thematisiert werden. Bei den Diskussionen der Fallbeispiele in den Lektionen 5-6 (vor allem bei der Debatte um den verweigerten Handschlag durch muslimische Schüler) spielt die religiöse Dimension ebenfalls eine zentrale Rolle. Diese wird von den Schülerinnen und Schülern wahr- und ernstgenommen; gleichzeitig wird sie auch im Licht von gesellschaftlichen Werten, staatlichem Recht und den Menschenrechten eingeordnet und bezüglich ihrer Wichtigkeit bzw. Geltung im öffentlichen Leben verortet.